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WDS 2021
Wir gratulieren unseren Mitgliedern zum großartigen Erfolg bei der WDS 2021
Bull Ranch Mx Sensuelle Loca, Weltsiegerin Bes. Michaela Zehndorfer
Happy Frenchies Bella Caramella World Hope 2021, Besitzerin Michaela Zehndorfer
Emilio v. Palais Hetzendorf, Veteranenweltsieger, Vet. BOB, Bes. Franz Tobolka
Le Roy vom Pöllauberg, Res. CAC, Res. Cacib, Züchter: Stefan Greimel
BELASTUNGSTEST
ACHTUNG TERMIN VERSCHOBEN AUF 10.12.2021
Anmeldungen bitte unter
Bitte bei der Anmeldung um Bekanntgabe ob Herz US und WS Röntgen im Rahmen des Belastungstest benötigt wird.
Bis spätestens 20.11.2021 sind per E-Mail (
Ahnentafel
OP Erklärung (Formular wird vorab vom Zuchtwart übermittelt)
Mitzubringen ist das ausgefüllte Belastungstestformular.
Die Formulare für die OP Erklärung und Belastungstest werden vorab per Mail an die Teilnehmer übermittelt.
Die Gebühr für den Belastungstest ist bis 20.11. 2021.auf das Clubkonto einzubezahlen.
Teilnahmegebühr für Mitglieder €70
Telnahmegebühr für Nicht-Mitglieder €100
Die Anmeldung ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang gültig.
Bankverbindung:
RAIFFEISENBANK:KTO.NR.: 1.030.022
IBAN: AT853303400001030022
BIC: RLBBAT2E034
Leitfaden für Züchter
Liebe Züchter im Downloadbereich steht Ihnen nun ein Leitfaden von Zuchtzulassung bis Wurfabnahme zur Verfügung.
Funturnier 2021 findet am 5.9.2021 statt
Nähere Infos unter Veranstaltungen/Funturnier
Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Tag
33. Clubsiegerschau des Österreichischen Club für Französische Bulldoggen am 22.08.2021
Richterin Iris Urschitz (AUT)
Am Sonntag, den 22. August 2021 findet unsere Clubschau in A-2211 Pillichsdorf, Hauptplatz 1, neben dem Gasthaus Schurlwirt unter einem großen Zelt statt. Es können alle Aussteller um den Ring im Zelt sein. Es gilt die Covid-Maßnahme, die im August von der Regierung vor-geschrieben wird. Anmeldeformular steht zum Download zur Verfügung. Einlass ab 8 Uhr und Beginn des Richtens um 10 Uhr
ABSAGE IHA Klagenfurt 10./11. Juli 2021
Neuer Termin IHA Tulln: 12. – 14. November 2021
Formwertbeurteilung am Samstag den 5. Juni 2021
Formwertrichterin: Frau Mag. Heliane Maissen-Jarisch
Leistungsrichter: Herr Erich Ballmüller
Sowohl die Formwertvergabe als auch die Verkehrstauglichkeitsbeurteilung werden im und rund um das ÖKV-Gebäude in Biedermannsdorf stattfinden.
Anmeldung für die Formwertbeurteilung: Diese kann über Ihren account im ÖKV Ausstellungsportal online unter www.hundeausstellungen.at erfolgen oder per mail an
Kosten: € 35,00
Bezahlungsmodalität:
Die Anmeldung ist erst mit Bezahlung der Kosten gültig! Bei Onlinemeldung können die Gebühren mit Kreditkarte direkt bezahlt werden oder Sie überweisen diese auf das ÖKV Konto:
Österreichischer Kynologenverband
Raifeisenkasse
IBAN: AT08 3225 0081 0050 7004 BIC/SWIFT: RLNWATWWGTD
Die Teilnehmer an der Formwert- und/oder Verkehrstauglichkeitsbeurteilung werden ca. eine Woche vor dem geplanten Termin über den genauen Zeitplan und die zu diesem Zeitpunkt in Kraft befindlichen Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften informiert.
Info zur Teilnahme in cc an
Formwert nach Teilnahme an
Erklärung zur vorübergehenden befristeten Zuchtzulassung:
Ein Formwert mit der Bewertung „Vorzüglich“ oder „Sehr Gut“ ab der Jugendklasse ist für eine befristete Zuchtzulassung erforderlich. Die befristete Zuchtzulassung gilt bis längstens 6 Monate nach
a) Beginn der ersten IHA in Österreich oder
b) einer Clubschau des ÖCFB
Für Hunde, welche noch an keiner IHA oder Clubschau teilnehmen konnten gilt eine offizielle Formwert-Begutachtung mit Formwertbericht ab der Jugendklasse mit Bewertung „Vorzüglich“ oder „Sehr Gut“ vorgenommen vom ÖKV oder ÖCFB.
Alle weiteren Auflagen zur Erlangung der Zuchtzulassung wie Belastungstest, Gesundheitsergebnisse und Alter bleiben wie in der aktuellen Zuchtordnung aufrecht.
Belastungstest:
Termin am 21. Mai 2021
Anmeldung unter
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Durchführung dieser Veranstaltung die erforderlichen Abstandsregeln verbunden mit max. Personenanzahl und daher ein strikter Ablauf – und Zeitplan eingehalten werden müssen.
Bis spätestens 7. Mai 2021 sind per E-Mail (
Ahnentafel
OP Erklärung
Mitzubringen ist das ausgefüllte Belastungstestformular.
Die Formulare für die OP Erklärung und Belastungstest werden vorab per Mail an die Teilnehmer übermittelt.
Die Gebühr für den Belastungstest ist bis ..7. Mai 2021.auf das Clubkonto einzubezahlen.
Teilnahmegebühr für Mitglieder €70
Telnahmegebühr für Nicht-Mitglieder €100
Die Anmeldung ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang gültig.
Bankverbindung:
RAIFFEISENBANK:KTO.NR.: 1.030.022
IBAN: AT853303400001030022
BIC: RLBBAT2E034
30.03.2021
Neue Zuchtordnung ab sofort in den Downloads!
Gebührenordnung ab sofort in den Downloads!
21.03.2021
Vorübergehende befristete Zuchtzulassung
Aufgrund der Pandemie-bedingten Ausfälle der Ausstellungen wurde eine vorübergehende Änderung der Zuchtzulassung bis auf weiteres beschlossen.
Erklärung zur vorübergehenden befristeten Zuchtzulassung:
Ein Formwert mit der Bewertung „Vorzüglich“ oder „Sehr Gut“ ab der Jugendklasse ist für eine befristete Zuchtzulassung erforderlich. Die befristete Zuchtzulassung gilt bis längstens 6 Monate nach
a) Beginn der ersten IHA in Österreich oder
b) einer Clubschau des ÖCFB
Für Hunde, welche noch an keiner IHA oder Clubschau teilnehmen konnten gilt eine offizielle Formwert-Begutachtung mit Formwertbericht ab der Jugendklasse mit Bewertung „Vorzüglich“ oder „Sehr Gut“ vorgenommen vom ÖKV oder ÖCFB.
Anmeldungen bitte ausschließlich an den ÖCFB!
Alle weiteren Auflagen zur Erlangung der Zuchtzulassung wie Belastungstest, Gesundheitsergebnisse und Alter bleiben wie in der aktuellen Zuchtordnung aufrecht.
Neumitglieder 09.01.2021
Wir heißen unser neues Clubmitglied Stefanie Veith herzlich willkommen.
NEUE seitens ÖKV genehmigte Zuchtordnung 2020 steht im Downloadbereich zum Herunterladen bereit.
Vorstandsbeschluss vom 03.05.2020
1) Änderung im Vorstand:
Geschäftsstelle:
Frau Carmen Zant scheidet aus
Frau Doris Jakl wird als Geschäftsstellenleiterin kooptiert
Frau Johanna Fritthum wird als Geschäftsstellen STV kooptiert.
1st. Zuchtwart
Herr Mag. Greimel scheidet als 1st. Zuchtwart aus
Frau Johanna Fritthum wird als 1st. Zuchtwart kooptiert
2) Aufhebung der Mitgliedersperre per 03.05.2020
3) Überarbeitete Zuchtordnung – – Weiterleitung an den ÖKV zur Kontrolle und Zustimmung
4)Die Zuchtordnung des ÖCFB wird für die Dauer der COVID-19 bedingten Ausstellungspause wie folgt abgeändert:
Vorübergehende befristete Zuchtzulassung
Aufgrund inländischer Ausstellungssperren sind die erforderlichen Ausstellungsergebnisse zur Erlangung der Zuchtzulassung nicht erfüllbar, daher wurde eine vorübergehende befristete Änderung der Zuchtzulassung beschlossen, damit dem Züchter kein zeitlicher Nachteil erwächst.
Diese Formwertbeurteilung hat durch einen nationalen oder internationalen Formwertrichter mit der Befähigung zum Richten der Gruppe 9 mit Formwertbericht zu erfolgen Der ÖCFB ist für die Einladung des Formwertrichters und der Organisation dieser Veranstaltung verantwortlich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Durchführung dieser Veranstaltung die erforderlichen Abstandsregeln verbunden mit max. Personenanzahl eingehalten werden müssen und daher ein strikter Ablauf – und Zeitplan, nach Kenntnis der Teilnnehmeranzahl erarbeitet wird.
Termin der Formwertbeurteilung 11.07.2020 -Biedermannsdorf ÖKV Büro Uhrzeit wird nach Anzahl der Anmeldungen bekanntgegeben
Richterin: Mag. Chiesa-Folbrecht Sabina, BG
Erklärung zur vorübergehenden befristeten Zuchtzulassung:
Formwert: mit den Bewertungen: Vorzüglich und Sehr Gut ab dem vollendeten 12. Lebensmonat sind für eine befristete Zuchtzulassung erforderlich.
Diese Formwertbeurteilung gilt anstelle einer Clubshow oder einer Österreichischen Internationalen Ausstellung.
Für Rüden und Hündinnen, welche vor der Covid 19 Pandemie ab dem 12.Lebensmonat auf einer IHA eine Formwertbeurteilung mit Vorzüglich oder Sehr Gut bewertet wurden gilt dies ebenfalls als befristete Zuchtzulassung.
Diese befristete Zuchtzulassung gilt bis längstens 6 Monate nach Beginn der ersten internationalen Hundeausstellung in Österreich .
Für Rüden und Hündinnen welche bereits 2 Internationale Formwertbeurteilungen von Österreich besitzen und an der geplanten Formwertbeurteilung, wie bereits erwähnt teilnehmen und ein Vorzüglich bzw. Sehr Gut erhalten erfüllen die Voraussetzungen für eine unbefristete Zuchtzulassung.
Alle weiteren Auflagen zur Erlangung der Zuchtzulassung wie Belastungstest und Gesundheitsergebnisse bleiben aufrecht.
Die Teilnahmegebühr €50 ist vorab auf das Clubkonto einzuzahlen
Bankverbindung:
RAIFFEISENBANK:KTO.NR.: 1.030.022
IBAN: AT133304100001030022
BIC: RLBBAT2E04
Formular-Anmeldung-Formwert-2020Herunterladen
Sehr geehrte Clubmitglieder,
Werte Züchterinnen und Züchter,
Liebe Freunde und Unterstützer,
Das Ausrollen der neuen Homepage des ÖCFB – die Alte ist uns ja bekanntermaßen abhanden gekommen – nehmen wir zum Anlass DANKE zu sagen!
Bei der außerordentlichen Generalversammlung am 31.01.2020 wurde mit Mehrheit der Vereinsmitglieder der neue Vorstand des ÖCFB gewählt.
Für das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns nochmals herzlich bedanken!
In den fast drei Monaten seit der außerordentlichen Generalversammlung ist einiges geschehen.
Schöne Dinge wie die Herstellung einer größeren Transparenz im Club, die Einführung eines 4- Augen Prinzips im Vorstand, die Überarbeitung der Zuchtordnung oder die neue Erstellung der Club Homepage.
Eines unserer größten Anliegen ist, so schnell wie möglich ein geordnetes Vereinsgeschehen unter Einbindung aller Mitglieder herzustellen und freuen uns weiterhin auf eure tatkräftige Unterstützung.
Unser Hauptaugenmerk und unsere Energie sollte ausschließlich dem gesicherten Fortbestand unserer geliebten Französischen Bulldoggen gelten.
Für Rückfragen stehen die Mitglieder des Vorstands jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Michael Greimel
COVID 19 Veröffentlichung ÖKV
https://oekv.at/de/
Liebe Hundefreunde!
die für heute, 28. April 2020, angekündigte Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bisher noch immer nicht veröffentlicht.
Es ist aber sehr erfreulich, dass laut der heutigen Aussagen der Bundesregierung die Ausgangsbeschränkungen mit 30.04.2020, 24:00 Uhr außer Kraft treten. Dadurch wird es auch möglich, dass wir mit unseren Hunden wieder
– einen weitgehend normalen, geregelten Zuchtbetrieb und
– zu den Ausbildungsplätzen fahren können und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen das Training und den Kursbetrieb wieder aufnehmen können.
Natürlich ist weiterhin auf den nötigen Abstand zu achten, was aber bei allen Aktivitäten mit dem Hund kein Problem darstellt. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz, zumindest von den Trainern im Rahmen von Kursen und die strikte Einhaltung aller Hygienevorschriften sind empfehlenswert.
Durch die Einschränkung, dass Veranstaltungen mit maximal 10 Personen begrenzt sind, können bis voraussichtlich 30. Juni keine Prüfungen durchgeführt werden, da schon bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Startern die Höchstzahl üblicherweise zumindest erreicht, wenn nicht überschritten wird. Dadurch ist auch die Veranstaltung von Hunde-Shows vorläufig weiterhin nicht möglich, Einzeltierbeurteilungen und Phänotypisierungen können aber ebenso wie Zuchttauglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.
Falls wir anderslautende Informationen erhalten, werden wir Sie sofort in Kenntnis setzen.
Es freut uns, dass die Arbeit mit unseren Hunde wieder beginnen kann.